Transparenz ist uns bei ZINSLAND sehr wichtig, weswegen wir stets bestrebt sind, die Anleger über
Risiken und Chancen des Nachrangdarlehens umfänglich aufzuklären. Sollten Ihre Fragen hier
nicht hinreichend beantwortet werden, kontaktieren Sie uns bitte – es könnte auch anderen
Anlegern helfen! Hier finden Sie unsere Kontaktdaten.
Was steckt rechtlich hinter dem Nachrangdarlehen?
Ein Nachrangdarlehen wird direkt mit den Projektträgern mit privater Rechtsform (z.B. GmbH &
Co. KG oder AG) abgeschlossen. Die Anleger beteiligen sich somit direkt an dem von Ihnen ausgewählten
Projekt. ZINSLAND verfügt zu keinem Zeitpunkt über das eingezahlte Kapital. Jedes Investment
wird auf ein insolvenzgesichertes Treuhandkonto überwiesen.
Was bedeutet Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt?
Das Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt beinhaltet zwei besondere Charakteristika:
Erstens die Nachrangigkeit und zweitens der qualifizierte Rangrücktritt.
Die Nachrangigkeit betrifft die Reihenfolge der Befriedigung aller Gläubiger der
Projektgesellschaft im Falle einer Insolvenz. Gläubiger eines Nachrangdarlehens werden nach allen
erstrangigen Gläubigern (oftmals projektfinanzierende Banken), aber vor den Gesellschaftern des
Projektunternehmens bedient.
Mit dem qualifizierten Rangrücktritt vereinbaren Gläubiger und Projektgesellschaft, dass
sofern der zu leistende Kapitaldienst zur Insolvenz der Unternehmung führt, dieser vorerst
ausbleibt und aufgeschoben wird bis das Unternehmen durch die Leistung des Kapitaldienstes nicht mehr
von einer möglichen Insolvenz bedroht ist.
Welche Risiken hat das Nachrangdarlehen für mich als Anleger?
Bei einem Nachrangdarlehen besteht für die Anleger das Risiko des Totalverlusts des eingesetzten
Kapitals bei dem betroffenen Projekt. Ist ein Projekt von einer Insolvenz betroffen, hat das keine
Auswirkung auf andere Projektträger. Eine Nachschusspflicht besteht für die Anleger
nicht.
Bitte beachten Sie auch immer die Verbraucherschutzinformationen,
die ZINSLAND freiwillig nach den Richtlinien des Verbraucherschutzministeriums veröffentlicht.
Diese sollen Ihnen auf einer Seite alle wichtigen Informationen vermitteln.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass am 01.12.2017 ein Insolvenzverfahren über das Vermögen unseres ehemaligen Partners Conrem-Ingenieure GmbH eröffnet wurde.
Von diesem Verfahren ist das über unsere Plattform finanzierte Projekte "Luvebelle" betroffen.
Welche Ertragschancen hat das Nachrangdarlehen für mich als Anleger?
Aufgrund der rechtlichen Ausgestaltung geht das Darlehen mit höheren Ertragschancen einher, die
sich in erster Linie in der Verzinsung widerspiegeln. ZINSLAND achtet hierbei auf die Transparenz und
Seriosität des Angebots durch den Projektträger.
Wieso ist das Darlehen rechtlich so gestaltet?
Ziel von ZINSLAND ist es, einer breiten Anlergerschaft die direkte Teilhabe an rentablen und leicht
verständlichen Projekten zu ermöglichen.
Die Einwerbung von Kapital ist in Deutschland streng reguliert und unterliegt der Aufsicht durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Eine direkte und transparente Beteiligung über Kredite ist Anlegern in Deutschland rechtlich
verwehrt. Ein Kredit erfüllt in der Regel den Tatbestand des Kreditgeschäfts und ist nur hierfür
lizenzierten Institutionen vorbehalten. Das Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt
bildet hierbei eine Ausnahme und gewährt den Anlegern rechtssichere Rahmenbedingungen.
Das Nachrangdarlehen mit qualifiziertem
Rangrücktritt bildet eine rechtlich einfache, kostengünstige und leicht verständliche
Möglichkeit zur Einwerbung von Kapital, ohne das die einwerbende Institution (Unternehmen,
Genossenschaft, Verein, Stiftung, o.ä.) oder die kreditgebenden Anleger über eine Banklizenz
verfügen müssen.
In Verbindung mit einem entsprechenden Anleger-/Verbraucherschutz ist dies einer der rentabelsten Wege
zu einer Demokratisierung der Anlageklasse Immobilien.